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Zahnarzt Hamburg | Praxis Thomas Lewandowski
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Der Zahn im Zahn

Was im ersten Moment eher kurios anmutet, stellt tatsächlich eine Zahnanomalie dar, der – wenn ihr Auftreten auch sehr selten ist – mit Ernst begegnet werden muss. Etwa zwei bis drei Prozent der Weltbevölkerung tragen einen ‘Zahn im Zahn’ im Mund.
Als dens invaginatus bezeichnet handelt es sich in Wirklichkeit natürlich nicht um einen Zahn, der in oder aus einem anderen Zahn wächst, sondern um die Fehlbildung eines Zahnes, die – je nach Ausprägung – eben dieses Aussehen erhält. Ende des 19. Jahrhunderts ging man noch davon aus, dass zwei Zahnkeime miteinander verschmolzen sind, wonach der eine um den anderen herumwächst.
Tatsächlich liegt dieser Fehlentwicklung aber die Einstülpung des Foramen caecum zugrunde. Damit wird eine Vertiefung bezeichnet, die sich auf der gaumenseitigen (palatinalen) Fläche der Zähne bilden kann. Zu 85 % sind die Schneidezähne des Oberkiefers betroffen, ebenso können aber auch alle anderen Zähne des Oberkiefers diese Anomalie aufweisen, der Unterkiefer ist hingegen nur selten betroffen.

Die Anomalie resultiert aus einer Hyperplasie des Zahnschmelzes während der Zahnentwicklung, das heißt, der Zahnschmelz bildet sich nicht wie vorgesehen, sondern ‘wuchert’. Die Ursachen dieser Anomalie sind nicht eindeutig geklärt, womöglich ist sie genetisch bedingt, ebenso sind auch Infektionen als Ursache denkbar. Sie kann dabei unterschiedliche stark ausgeprägt sein und reicht bis hin zu starken Verformungen von Zahnkrone und -wurzel.
Doch bereits das schlichte Vorhandensein des Foramen caecum erfordert Aufmerksamkeit, da es sich um eine sogenannte Kariesprädilektionsstelle handelt, wie etwa auch bei Zahnfissuren oder den Rändern von Füllungen und Kronen. Dies bedeutet schlichtweg, dass hier die Zahnoberfläche nicht eben, sondern ‘eingezogen’ ist, sodass Schwierigkeiten bei der Zahnreinigung entstehen können, was die Ansiedlung von Bakterien und mithin die Bildung von Karies begünstigt. In letzter Instanz ist das Risiko einer Pulpanekrose daher ebenfalls gesteigert.

Wenn derartige Auffälligkeiten an Zähnen erkannt werden, gilt es bei der zahnärztlichen Untersuchung genau auf sie zu achten. Die Behandlung erfolgt niemals nach ‘Schema-F’, da die Ausprägung dieser Anomalie höchst unterschiedlich ausfallen kann. Mitunter wird der Zahnarzt den Fall an einen Spezialisten abgeben, womöglich ist der Einsatz eines Operationsmikroskops nötig. Wie auch immer der dens invaginatus ausgeprägt ist, oberstes Behandlungsziel bleibt: der Zahn soll am Leben erhalten werden.

Bei Fällen, in denen der Zahn beschwerdefrei ist, ist beispielsweise über die präventive Versiegelung der Invagination zu entscheiden. Klagt der Patient bereits über Schmerzen und ist der Zahn bereits angegriffen, muss die Invagination behandelt werden. In beiden Fällen werden mit dem Patienten regelmäßige Recalls vereinbart, bei denen überprüft wird, ob der Zahn noch vital ist. Zu diesem Zweck wird beispielsweise Trockeneis oder Kältespray verwendet. Die Funktionsweise ist denkbar simpel: Fühlt der Patient eine Reizung, ist die Pulpa vital. Ergänzend wird außerdem auf Röntgenbilder zurückgegriffen.
Daneben existiert aber auch der Fall des Zahnes, der keine Vitalität mehr zeigt. Im günstigsten Fall macht dies die Behandlung des Zahnes einfach, da sich die Invagination vollständig entfernen lässt, sodass die Desinfektion und Füllung unproblematisch vorgenommen werden kann, da nur ein weiter Kanal zu behandeln ist. Ebenso ist allerdings möglich, dass sich die Invagination nicht entfernen lässt, ohne die Wurzelkanäle des Zahnes zu schädigen, gestaltet sich die Behandlung sehr langwierig, da sichergestellt werden muss, dass der Zahn bakterienfrei verschlossen werden kann. Zu diesem Zweck arbeiten Zahnärzte in derartigen Fällen mit desinfizierenden Einlagen, wie etwa Kalziumhydroxid, dessen bakterizide Wirkung die Schließung und Rekonstruktion des Zahnes vorbereitet. Auch in diesen Fällen ist die regelmäßige Nachkontrolle Pflicht, um den Behandlungserfolg langfristig sicherzustellen.
Der betroffene Zahn muss nur noch in sehr seltenen Fällen extrahiert werden, sodass selbst Patienten mit einer komplizierten Form des dens invaginatus ihren echten Zahn in der Regel behalten können.

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